Führerscheinuntersuchung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend der Gesetzeslage ist zur Erlangung des Führerscheines bzw. zur Verlängerung verschiedener Führerscheingruppen eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Als Gutachter nach § 22 FSG bin ich ermächtigt diese Untersuchungen durchzuführen.

 

rechtlicher Hintergrund:

Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung der Führerscheingruppe 1 (A, B, F) sowie zum Erhalt der Lenkerberechtigung der Führerscheingruppe 2 ( C1, C, D, E) ist die gesundheitliche Eignung von einem sachverstänigen Arzt oder vom Amtsarzt festzustellen. Als sachverständiger Arzt im Sinne des § 34 FSG können wir diese gesundheiltiche Eignung unter bestimmten Voraussetzungen bestätigen.

 

folgendes bitte UNBEDINGT zur Führerscheinuntersuchung mitbringen:

amtlichen Lichtbildausweis - bzw. Führerschein bei Folgeuntersuchung
vorhandene Sehhilfe(n) - Brille UND Kontaktlinsen
Brillenträger: Brillenglasbestimmung durch Optiker oder Augenarzt

 

Kosten (Gebühren lt. § 23 FSG-GV):

Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 1:     EUR 35,00
Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 2:     

EUR 50,00
Gutachten für die Wiederholungsuntersuchung: 

EUR 30,00
Wird eine Person dem Amtsarzt zugewiesen -> 50 % der jeweiligen Gebühr

 

 

Bei bestimmten Erkrankungen ist vom Gesetzgeber eine weitere Begutachtung durch den Amtsarzt vorgesehen!

Ist Seitens des sachverständigen Arztes eine Weiterleitung an den Amtsarzt notwendig, wird dieser über die durchgeführte Untersuchung und die Notwendigkeit einer Weiterleitung informiert!