Patientenverfügung

 

Was bringt eine Patientenverfügung ?

Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Willensbekundung erstellen, um für den Fall, dass Sie Ihren Willen betreffend medizinischer Entscheidungen nicht (mehr) selbst mitteilen können, eben diesen Ihren Willen schriftlich dokumentiert zu haben.

 

 

"nicht verbindliche" Patientenverfügung

Hierbei sind nur geringe Formvorschriften zu beachten. Im Anlassfall ist diese Form der Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte aber nicht rechtlich verpflichtend einzuhalten. Die Ärzte sind für den Fall, dass sie bei einem Patienten / einer Patientin die Einwilligung zu einer Behandlung nicht direkt einholen können, auf den sog. "mutmaßlichen Willen" des Patienten angwiesen. Angehörige dürfen keine wesentlichen Entscheidungen treffen! Eine vorliegende beachtliche Patientenverfügung hilft den behandelnden Ärzten den Willen des betroffenen Patienten besser erkennen zu können. Letzlich müssen aber die Ärzte (in dringenden Fällen) oder ein vom Gericht bestellter Sachwalter den Behandlungsentscheid (oder eben keine Behandlung durchzuführen) fällen.

 

Verbindliche Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung muß strenge Formforschriften erfüllen. So ist zum Beispiel eine ärztliche und eine juristische Beratung notwendig. Sind alle Formvorschriften erfüllt, ist eine verbindliche Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte rechtlich bindend! Aus diesem Grund muß die Erstellung einer solchen Patientenverfügung wirklich gut überlegt und bedacht sein!

 

Ablauf der Errichtung

Nach entsprechender Terminvereinbarung werden Sie in einem etwa ein-stündigen Beratungsgespräch von mir ausführlich über alle Belange die Patientenverfügung betreffen beraten. Sie erhalten auch die entsprechenden Arbeitsbehelfe und Unterlagen.

 

Im Anschluss an das Beratungsgespräch sollten Sie sich einige Tage Bedenkzeit nehmen und erstellen dann Ihre Patientenverfügung. Die fertig ausformulierte Verfügung wird dann von mir betreffend des zu dokumentierenden Aufklärungsgespräches vervollständigt.

 
Für eine gültige verbindliche Patientenverfügung ist weiters eine juristische Beratung notwendig (z.B. bei der Patientenanwaltschaft oder einem Rechtsanwalt).

 

Kosten

pro Beratungsgespräch (etwa 1 Stunde): EUR 155,-

 

Links:

Allgemeine Informationen

Formular zur Erstellung einer Patientenverfügung

Arbeitsbehelf zur Erstellung einer Patientenverfügung

Ratgeber Patientenverfügung